• Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Geltungsbereich
Das Unternehmen Büroservice Mehl, Inhaberin Sabine Mehl (Büroservice Mehl) erbringt für den Leistungsnehmer Büro- oder Serviceleistungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages, dieser Geschäftsbedingungen sowie etwaiger weiterer Vereinbarungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie der Leistungsgeber schriftlich bestätigt.

§ 2 - Leistungsangebot
Büroservice Mehl bietet dem Leistungsnehmer diverse Dienstleistungen an gemäß eines individuell für den jeweiligen Leistungsnehmer erstellten und übermittelten Angebots.

§ 3 - Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich Büroservice Mehl an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 60 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die im Vertrag bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 4 - Fälligkeit der Zahlungen
Die Zahlungen für die Dienstleistungen des Büroservice Mehl sind im Bereich des Büroservice, soweit nicht anders vereinbart, jeweils monatlich im Voraus fällig und müssen bis spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats auf dem Konto des Büroservice Mehl gutgeschrieben sein. Die von Büroservice Mehl erbrachten und dem Leistungsnehmer darüber hinaus in Rechnung gestellten Leistungen sowie die Leistungen für den Schreib- /Sekretariats-, Übersetzungsservice sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Büroservice Mehl einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Leistungen zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Büroservice Mehl über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist Büroservice Mehl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren zu erheben.

§ 5 - Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Leistungsnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 6 - Vertragsdauer, Kündigung
Für den Bereich Büroservice:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals schriftlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Für den Bereich Schreib-/Sekretariats- und Übersetzungsservice:
Die vom Büroservice Mehl an den Leistungsnehmer zugesandte Auftragsbestätigung ist die für beide Parteien bindende Vereinbarung. Per E-Mail oder Fax zugesandte Auftragsbestätigung wird als Original betrachtet und ist für beide Vertragsparteien gültig. Der Vertrag endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, sobald die in Auftrag gegebenen Arbeiten an den Leistungsnehmer abgeliefert sind und die Zahlung an den Büroservice Mehl erfolgt ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 7 - Fremde Inhalte
Büroservice Mehl ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht vom Büroservice Mehl stammenden Inhalten. Dem Leistungsnehmer und/oder irgendeiner anderen Person ist es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und gegen die guten Sitten verstoßen sowie Äußerungen enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

§ 8 - Datenschutz
Büroservice Mehl verpflichtet sich, die vom Leistungsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte lediglich zu eigenen Zwecken bzw. zu Zwecken der Abwicklung der Aufträge und der zwischen den beiden Parteien zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu der Leistungsnehmer nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat und sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.

§ 9 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Büroservice Mehl und dem Leistungsnehmer gilt deutsches Recht. Soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Tostedt Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

Stand Januar 2016